14. Arbeitsrechtstag Hannover
26. Februar 2026 - 08:00 UHR
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14. Arbeitsrechtstag Hannover
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Keynote
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09:15 - 10:30 UHR
Aktuelles Vergütungsrecht für die betriebliche Praxis - Sonderzahlungen und mehr
Anfang 2025 haben vor allem die neue Rechtsprechung zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und zum Annahmeverzug die Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts im Vergütungsbereich geprägt. Im weiteren Verlauf des Jahres sind schließlich die Urteile des Zehnten Senats zu Sonderzahlungen im Arbeitsverhältnis in den Mittelpunkt gerückt.
Der Referent beleuchtet die höchstrichterliche Rechtsprechung zu allen Fragen von Sonderzahlungen im Arbeitsverhältnis. Er zeigt auf, wie der Arbeitgeber bei der Gewährung von Sonderzuwendungen rechtssicher dauerhafte Bindungen vermeiden kann und wie mit der Gewährung von Zuwendungen Mitarbeiter an das Unternehmen gebunden werden können. Eine Übersicht über die brandaktuelle Rechtsprechung zur Vergütung von Überstunden und zur Berechnung des Mutterschutzlohns bei schwankender Vergütung runden den Beitrag ab.
Wilhelm Mestwerdt
Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen
begann 1991 seine Karriere als Arbeitsrichter in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Er war Direktor des Arbeitsgerichts Nienburg und Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Im Jahr 2009 wurde er als Richter an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt berufen, seit Mitte Mai 2014 ist er Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Im Januar 2023 wurde er vom Niedersächsischen Landtag zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Niedersachsens gewählt.
10:30 - 10:45 UHR
Kaffee- und Teepause
10:45 - 12:00 UHR
Umsetzung der Entgelttransparenzrichtlinie
Im Jahr 2026 wird die EU-Entgelttransparenzrichtlinie zur Pflicht. Unternehmen aller Größen und Branchen sind künftig gefordert, ihre Entgeltsysteme transparenter, objektiver und diskriminierungsfrei zu gestalten.
In unserem Webinar erhalten Sie einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen, rechtliche Hintergründe und praktische Auswirkungen. Sie erfahren, was konkret auf Personalverantwortliche und Unternehmen zukommt und wie Sie sich optimal vorbereiten können.
Themen im Überblick:
- Überblick: Einleitung & bisherige Rechtslage in Deutschland
- Die neue EU-Richtlinie: Was ändert sich konkret?
- Auswirkungen für HR und Unternehmen in der Praxis
- Best Practices und Handlungsempfehlungen
- Fazit & Ausblick: Wie Sie rechtssicher und zukunftsorientiert handeln
Dr. Anton Barrein
ist Fachanwalt für Arbeitsrecht bei der Kanzlei activelaw aus Hannover. Er berät in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wobei der Schwerpunkt auf der HR-Beratung für mittelständische Unternehmen liegt. Hierbei liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der Beratung von Unternehmen, insbesondere auf allen Rechtsfragen des Themenkomplexes „New Work“. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Prozessvertretung von Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten sowie der strategischen Beratung im Trennungsmanagement und Fremdpersonaleinsatz. Aktuelle Themen aus der arbeitsrechtlichen Praxis beleuchtet Anton Barrein in den arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften.
12:00 - 12:45 UHR
Mittagspause
12:45 - 14:00 UHR
Aktuelles Arbeitsrecht 2026
Aktuelle Änderungen, neue Vorschriften und richtungsweisende Gerichtsurteile prägen das Arbeitsrecht und damit auch die Praxis in den Unternehmen. In seinem Vortrag gibt unser Experte Klaus Kuka einen Überblick über die wichtigsten Themen im Jahr 2026:
- Probleme bei der Kündigung innerhalb der ersten sechs Monate des Beschäftigungsverhältnisses
- Neue Rechtsprechung zur Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
- Praxisrelevante neue Rechtsprechung zur Verwertung von Resturlaubsansprüchen in Beendigungsvereinbarung
- Das Auflösen von Arbeitsverhältnissen nach verlorenem Kündigungsschutzprozess
- Neues zur Änderungskündigung
- Praxisrelevante neue Rechtsprechung zur Karenzentschädigung bei Wettbewerbsverboten
Klaus Kuka
Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte
Klaus Kuka ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
14:00 - 14:15 UHR
Kaffee- und Teepause
14:15 - 15:30 UHR
Arbeitszeugnis 2026: Relikt vergangener Zeiten oder weiterhin unverzichtbar?
Das Arbeitszeugnis ist im Personalwesen eine Urkunde, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schrift- oder (seit einem Jahr) in Textform auszustellen hat. Einige Personaler sind der Auffassung, dass das Beendigungszeugnis nicht mehr die Strahlkraft hat, wie noch vor 20 Jahren. Die Mehrheit sieht aber im Zeugnis nach wie vor ein wichtiges Dokument bei der Beendigung bzw. der Neueinstellung.
Unser Referent Daniel Obst gibt einen aktuellen Überblick über die wichtigsten BAG- und LAG-Entscheidungen zu der Thematik und beleuchtet die Neuerungen seit dem 4. Bürokratieentlastungsgesetz.
Daniel Obst
Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg
Daniel Obst ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.
15:30 - 15:45 UHR
Kaffee- und Teepause
15:45 - 17:00 UHR
Alkohol und Drogen im Arbeitsverhältnis
Der Konsum von Rauschmitteln kann die Arbeitsleistung und das Verhalten eines Arbeitnehmers beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang stellen sich vielfältige Probleme:
- Wann liegt ein Pflichtverstoß vor?
- Was gilt im Hinblick auf das Freizeitverhalten?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber wirksam kündigen?
- Ist es rechtlich zulässig, ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot im Betrieb auszusprechen?
- Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
- Welche (neuen) Probleme und Fragestellungen entstehen durch die Legalisierung von Cannabis?
Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird diese Problematik beleuchten. Dabei geht er zum einen auf Fälle aus seiner eigenen Gerichtspraxis ein und wird dies zum anderen mit der instanz- und höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beleuchten. Zudem wird er noch offene Probleme rund um Fragen zur Cannabislegalisierung erörtern.
Aurel Waldenfels
Richter am Arbeitsgericht Augsburg
Aurel Waldenfels ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Ansprechpartner
Lena
Markus
Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty
- events@amadeus-fire.de
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- Mo.-Fr. 8:30 - 18:00
Weitere Informationen
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Teilnahmegebühr
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inkl. Verpflegung
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Anmeldeschluss
23.02.2026
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Umbuchungen von einer von Amadeus Fire angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 24.02.2026 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer. Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.
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Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.
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Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden. Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.
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