Dr. Nina Hartmann

CMS Hasche Sigle

Dr. Nina Hartmann berät nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Fokus der Beratung von Nina Hartmann liegt bei Unternehmensrestrukturierungen einschließlich Outsourcing sowie Unternehmenstransaktionen. Ihre Tätigkeit umfasst auch die (Dauer-)Beratung von Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, Gestaltung von kollektiven Arbeitsbedingungen (Betriebsvereinbarungen/ Tarifverträge), Strukturierung von Betrieben (Zuordnungstarifverträge nach § 3 BetrVG) sowie unternehmerischer Mitbestimmung. Das Vorbereiten und die Begleitung von Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten gehört ebenso zur Tätigkeit von Nina Hartmann wie die Vertretung von Unternehmen vor Zivil-, Arbeits-, aber auch Sozialgerichten und Behörden. 
Als Vertreterin von Unternehmen berät Nina Hartmann diese auch in Angelegenheiten der Geschäftsführung, etwa bei der Erstellung von Geschäftsführerdienstverträgen oder der Trennung von Geschäftsführern.

2006 kam Nina Hartmann zu CMS, seit 2014 ist sie Partnerin. In 2010/2011 verbrachte Nina Hartmann einen mehrmonatigen Auslandsaufenthalt in der Arbeitsrechtabteilung eines weltweit führenden IT-Konzerns in Seattle (USA). Nina Hartmann referiert und veröffentlicht regelmäßig zu ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen.

E-Mail: nina.hartmann@cms-hs.com

Telefon: 089 23807 218

Benefits für Mitarbeiter im Homeoffice: Gestaltungsspielräume und Grenzen für Arbeitgeber

Innerhalb der Grenzen zulässiger Gestaltung können Arbeitgeber spezifische Benefits für Mitarbeiter im Homeoffice vorsehen. Arbeitgeber in Deutschland sehen sich zunehmend veranlasst, Mitarbeitern im Homeoffice spezifische Benefits zukommen zu lassen. Umgekehrt wünschen sich auch immer mehr Mitarbeiter in der betrieblichen Arbeitsstätte maßgeschneiderte Sonderleistungen. Welche Gestaltungsspielräume und Grenzen bestehen insoweit für Arbeitgeber bei der unterschiedlichen Behandlung ihrer Mitarbeiter?

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