
Arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses - "Arbeitsrechtliche Fehltritte" aus Sicht der Praxis
16:00 - 17:30 UHR
Kostenfreier Vortrag Dr. Alexander Bissels
In Deutschland gilt bei arbeitgeberseitig ausgesprochenen Kündigungen ein hohes Schutzniveau für den Arbeitnehmer. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, sind die Hürden, die der Arbeitgeber überwinden muss, hoch, um die soziale Rechtfertigung der Kündigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens begründen zu können.
Oftmals kommt es jedoch gar nicht dazu, dass sich ein Gericht tatsächlich mit der materiell-rechtlichen Begründung einer Kündigung befassen muss. Auf diese kommt es nämlich gar nicht mehr an, wenn der Arbeitgeber bereits in formeller Hinsicht in Vorbereitung oder bei Ausspruch der Kündigung Fehler begeht, die ihm nachher schlicht auf die Füße fallen.
Diese sind oftmals einfach zu identifizieren und machen es Arbeitnehmern bzw. deren Prozessbevollmächtigen vergleichsweise leicht, die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend zu machen, um entweder weiterbeschäftigt zu werden oder um sich eine günstige Position zu verschaffen, eine Abfindung zu verhandeln.
In dem Vortrag werden die von dem Referenten in seiner langjährigen Beratungspraxis identifizierten „arbeitgeberseitigen Stockfehler“ bei der Kündigung erläutert und aufgezeigt, um arbeitsrechtliche Fallstricke bei deren Vorbereitung und Ausspruch zu vermeiden – zur Sicherstellung einer arbeitsrechtlichen Compliance und insbesondere auch um wirtschaftliche Risiken, die derartige Fehler nach sich ziehen können, auszuschließen.
Insbesondere geht es um die fehleranfälligen Themen der „rechtssicheren“ Zustellung einer Kündigung, der Wahrung der Schriftform, der Zurückweisung einer Kündigung, der richtigen Formulierung der Kündigungserklärung und weitere Fallstricke auf dem Weg oder im Nachgang zu einer arbeitgeberseits ausgesprochenen Kündigung.
Oftmals kommt es jedoch gar nicht dazu, dass sich ein Gericht tatsächlich mit der materiell-rechtlichen Begründung einer Kündigung befassen muss. Auf diese kommt es nämlich gar nicht mehr an, wenn der Arbeitgeber bereits in formeller Hinsicht in Vorbereitung oder bei Ausspruch der Kündigung Fehler begeht, die ihm nachher schlicht auf die Füße fallen.
Diese sind oftmals einfach zu identifizieren und machen es Arbeitnehmern bzw. deren Prozessbevollmächtigen vergleichsweise leicht, die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend zu machen, um entweder weiterbeschäftigt zu werden oder um sich eine günstige Position zu verschaffen, eine Abfindung zu verhandeln.
In dem Vortrag werden die von dem Referenten in seiner langjährigen Beratungspraxis identifizierten „arbeitgeberseitigen Stockfehler“ bei der Kündigung erläutert und aufgezeigt, um arbeitsrechtliche Fallstricke bei deren Vorbereitung und Ausspruch zu vermeiden – zur Sicherstellung einer arbeitsrechtlichen Compliance und insbesondere auch um wirtschaftliche Risiken, die derartige Fehler nach sich ziehen können, auszuschließen.
Insbesondere geht es um die fehleranfälligen Themen der „rechtssicheren“ Zustellung einer Kündigung, der Wahrung der Schriftform, der Zurückweisung einer Kündigung, der richtigen Formulierung der Kündigungserklärung und weitere Fallstricke auf dem Weg oder im Nachgang zu einer arbeitgeberseits ausgesprochenen Kündigung.

Dr. Alexander Bissels
ist Partner und Fachanwalt für Arbeitsrecht bei CMS Hasche Sigle. Er berät Unternehmen auf sämtlichen Gebieten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Dr. Bissels ist Autor zahlreicher Publikationen, u.a. Mitherausgeber eines Kommentars zum AÜG. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge zu aktuellen arbeitsrechtlichen Themen.
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