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Events - Amadeus Fire

13. Arbeitsrechtstag Berlin

08:00 - 08:50 UHR
Registrierung und Frühstück
09:00 - 10:15 UHR
KI in der Arbeitswelt
Künstliche Intelligenz revolutioniert die Arbeitswelt – schneller und umfassender, als viele erwarten. Was gestern noch manuell erledigt wurde, läuft heute automatisiert. Was früher menschliche Entscheidungen erforderte, analysiert und bewertet nun eine Maschine. Doch während Unternehmen von Effizienzgewinnen und neuen Möglichkeiten profitieren, wachsen mit der Einführung von KI-Lösungen zugleich auch die rechtlichen Herausforderungen:

  • Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer KI sinnvoll nutzen, ohne in rechtliche Fallstricke zu geraten?
  • Welche Risiken bergen automatisierte Entscheidungsprozesse, etwa im Recruiting oder in der Personalverwaltung?
  • Und was passiert, wenn Algorithmen unbewusst diskriminieren oder Unternehmen für KI-generierte Aussagen rechtlich einstehen müssen?
Dieser Vortrag liefert die Antworten. Der Referent, Dr. Christian Bitsch, zeigt anhand praxisnaher Beispiele, wie KI bereits heute die Arbeitswelt verändert – und worauf es ankommt, um ihre Potenziale sicher und rechtssicher auszuschöpfen. Er beleuchtet Chancen und Risiken gleichermaßen und vermittelt wertvolle Einblicke für alle, die den digitalen Wandel nicht nur verstehen, sondern aktiv für sich nutzen möchten.

Dr. Christian Bitsch

Rechtsanwalt - BLUEDEX PartG mbB

ist Rechtsanwalt und Partner in der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BLUEDEX PartG mbB.Er berät und vertritt Großkonzerne, Mittelstand und öffentliche Hand in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere spezialisiert auf betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Fragestellungen, das Dienstvertragsrecht von Organmitgliedern und das Konzernarbeitsrecht. Darüber hinaus verfügt er über eine umfassende Expertise in Restrukturierungs- und Post-Transaktionsprojekten.

10:15 - 10:30 UHR
Kaffee- und Teepause
10:30 - 11:45 UHR
Das "neue" Urlaubsrecht: Die Auswirkungen auf die betriebliche Praxis
„Urlaub“ ist der Begriff mit der höchsten Klickrate auf der Seite des Bundesarbeitsgerichts (www.bundesarbeitsgericht.de). Das verwundert den Arbeitsrechtler wenig, denn das Urlaubsrecht befindet sich in ständigem Fluss. Der Neunte Senat hat daher auch in letzter Zeit bedeutsame Fragen beantwortet:
  • In welcher Reihenfolge werden Urlaubsansprüche aus Gesetz/Arbeitsvertrag/Tarifvertrag getilgt, wenn der Arbeitgeber Urlaub gewährt?
  • Unter welchen Voraussetzungen verfällt Urlaub am Ende des Urlaubsjahres?
  • Wann ist Urlaub zu nehmen, der aus Zeiten mit Mutterschutz und/oder Elternzeit resultiert?
  • Wann befinden sich die Urlaubsregelungen des BUrlG mit denen von Tarifverträgen im „Gleichlauf“?
  • Unter welchen Voraussetzungen können Urlaubsansprüche verjähren?
  • Kann der Arbeitgeber nach dem Ausspruch einer Kündigung Urlaub gewähren?
  • Was geschieht mit Urlaub, wenn der Arbeitnehmer zwei Arbeitgeber hat?
  • Können Abgeltungsansprüche tarifvertraglichen Verfallsfristen unterworfen werden?
Der Vortrag behandelt den derzeitigen Rechtsstand und gibt einen Ausblick auf die zukünftige Entwicklung der höchstrichterlichen Rechtsprechung.

Dr. Jens Suckow

Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) im Neunten Senat

ist Richter am Bundesarbeitsgericht (BAG) im Neunten Senat, welcher für 17 arbeitsrechtliche Rechtsgebiete – unter anderem das Urlaubsrecht – zuständig ist. Er studierte Jura in Köln und legte nach einem Auslandsaufenthalt in London 1995 sein erstes Staatsexamen ab. Nach verschiedenen Stationen unter anderem als Richter an den Arbeitsgerichten Frankfurt (Oder) und Cottbus, als Referent im Arbeitsministerium in Potsdam und als Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht wurde er im Jahr 2006 zum Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht ernannt. Im Jahr 2009 begann schließlich seine richterliche Karriere beim BAG, zunächst im Dritten Senat, bevor er in seine jetzige Position wechselte.

11:45 - 12:00 UHR
Kaffee- und Teepause
12:00 - 13:15 UHR
Vortrag 3
Informationen folgen in KÜrze.
13:15 - 14:00 UHR
Mittagspause
14:00 - 15:15 UHR
Vergütung im Arbeitsverhältnis - Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen
Über kaum ein Thema wird im Arbeitsrecht so häufig gestritten wie über die ordnungsgemäße Vergütung. Daher sind die Leitplanken zu Boni, Überstunden und Gleichbehandlungsgrundsatz ständig in Bewegung. Auch der Gesetzgeber stellt immer strengere Spielregeln auf, sofern Entgeltgleichheit- und Entgelttransparenz betroffen sind.Unsere Referentin führt Sie durch wesentliche Neuerungen, stellt praxisnahe Gestaltungsmöglichkeiten dar und wirft mit Ihnen einen Blick auf die Schnittstellen zur Mitbestimmung. So können Stolperfallen schon bei der Vertragsgestaltung vermieden werden!

Prof. Dr. Barbara Reinhard

Fachanwältin für Arbeitsrecht - KLIEMT. Arbeitsrecht

ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und gehört als Partnerin von KLIEMT. Arbeitsrecht zu den renommiertesten Experten im Arbeitsrecht. Zurzeit vertritt die Fachanwältin in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Zuvor war sie als Arbeitsrichterin an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht des DAV, Mitautorin des Erfurter Kommentars und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.

15:15 - 15:30 UHR
Kaffee- und Teepause
15:30 - 16:45 UHR
Alkohol und Drogen im Arbeitsverhältnis
Der Konsum von Rauschmitteln kann die Arbeitsleistung und das Verhalten eines Arbeitnehmers beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang stellen sich vielfältige Probleme:
  • Wann liegt ein Pflichtverstoß vor?
  • Was gilt im Hinblick auf das Freizeitverhalten?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber wirksam kündigen?
  • Ist es rechtlich zulässig, ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot im Betrieb auszusprechen?
  • Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
  • Welche (neuen) Probleme und Fragestellungen entstehen durch die Legalisierung von Cannabis?
Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird diese Problematik beleuchten. Dabei geht er zum einen auf Fälle aus seiner eigenen Gerichtspraxis ein und wird dies zum anderen mit der instanz- und höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beleuchten. Zudem wird er noch offene Probleme rund um Fragen zur Cannabislegalisierung erörtern.

Aurel Waldenfels

Richter am Arbeitsgericht Augsburg

ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.

Ansprechpartner

Lena
Markus

Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty

Weitere Informationen

Teilnahmegebühr

399,00 € zzgl. MwSt. (474,81 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung 
299,00 € zzgl. MwSt. (355,81 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-S

Anmeldung

Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldeschluss

10.11.2025

Teilnahmebedingung

Umbuchungen von einer von Amadeus Fire angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 11.11.2025 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.

Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.

Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

13. November 2025 - 8:00 UHR

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13. Arbeitsrechtstag Berlin

  • H4 Hotel Berlin Alexanderplatz
  • Karl-Liebknecht-Str. 32
  • 10178 Berlin
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  • Karriere & Gehalt4,2
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  • Arbeitsumgebung4,3
  • Vielfalt4,4
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