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Events - Amadeus Fire

11. Arbeitsrechtstag Stuttgart

08:00 - 08:50 UHR
Registrierung und Frühstück
09:00 - 10:15 UHR
Alkohol und Drogen im Arbeitsverhältnis
Der Konsum von Rauschmitteln kann die Arbeitsleistung und das Verhalten eines Arbeitnehmers beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang stellen sich vielfältige Probleme:
  • Wann liegt ein Pflichtverstoß vor?
  • Was gilt im Hinblick auf das Freizeitverhalten?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber wirksam kündigen?
  • Ist es rechtlich zulässig, ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot im Betrieb auszusprechen?
  • Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
  • Welche (neuen) Probleme und Fragestellungen entstehen durch die Legalisierung von Cannabis?
Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird diese Problematik beleuchten. Dabei geht er zum einen auf Fälle aus seiner eigenen Gerichtspraxis ein und wird dies zum anderen mit der instanz- und höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beleuchten. Zudem wird er noch offene Probleme rund um Fragen zur Cannabislegalisierung erörtern.

Aurel Waldenfels

Richter am Arbeitsgericht Augsburg

ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.

10:15 - 10:30 UHR
Kaffee- und Teepause
10:30 - 11:45 UHR
Aktuelles Arbeitsrecht 2025
Gesetzesänderungen, neue Regelungen und aktuelle Gerichtsurteile im Arbeitsrecht beeinflussen die unternehmerische Praxis in Deutschland maßgeblich. In seinem Vortrag beleuchtet unser Experte Klaus Kuka die folgenden aktuellen Themen:

  • Zugang von Erklärungen, insbesondere nach Kündigungen
  • Erschütterung des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
  • Verdachtskündigung
  • Urlaubsabgeltung in Beendigungsverträgen
  • Problemkreise bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen innerhalb der Probezeit
  • Rechtsprechungskonkretisierung zum Annahmeverzug – böswilliges Unterlassen
  • Zielvereinbarung/Verhandlungspflicht
  • Rechtsfolgen unterbliebener unterbliebene Zielvorgaben

Klaus Kuka

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.

11:45 - 12:00 UHR
Kaffee- und Teepause
12:00 - 13:15 UHR
KI in der Arbeitswelt
Künstliche Intelligenz revolutioniert die Arbeitswelt – schneller und umfassender, als viele erwarten. Was gestern noch manuell erledigt wurde, läuft heute automatisiert. Was früher menschliche Entscheidungen erforderte, analysiert und bewertet nun eine Maschine. Doch während Unternehmen von Effizienzgewinnen und neuen Möglichkeiten profitieren, wachsen mit der Einführung von KI-Lösungen zugleich auch die rechtlichen Herausforderungen:

  • Wie können Arbeitgeber und Arbeitnehmer KI sinnvoll nutzen, ohne in rechtliche Fallstricke zu geraten?
  • Welche Risiken bergen automatisierte Entscheidungsprozesse, etwa im Recruiting oder in der Personalverwaltung?
  • Und was passiert, wenn Algorithmen unbewusst diskriminieren oder Unternehmen für KI-generierte Aussagen rechtlich einstehen müssen?
Dieser Vortrag liefert die Antworten. Der Referent, Dr. Michael R. Fausel, zeigt anhand praxisnaher Beispiele, wie KI bereits heute die Arbeitswelt verändert – und worauf es ankommt, um ihre Potenziale sicher und rechtssicher auszuschöpfen. Er beleuchtet Chancen und Risiken gleichermaßen und vermittelt wertvolle Einblicke für alle, die den digitalen Wandel nicht nur verstehen, sondern aktiv für sich nutzen möchten.

Dr. Michael R. Fausel

ist Rechtsanwalt und Partner in der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BLUEDEX PartG mbB.Seine Expertise umfasst die Beratung von internationalen Konzernen, dem Mittelstand und der öffentlichen Hand im Zusammenhang mit sämtlichen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere auf den internationalen Personaleinsatz (Arbeitnehmerentsendung, Arbeitnehmerüberlassung) sowie die arbeitsrechtliche Vertragsgestaltung und die Durchführung von Restrukturierungsmaßnahmen spezialisiert. Dr. Fausel ist Referent auf zahlreichen Veranstaltungen von Fachverbänden zu Themen des Arbeits- und Entsendungsrechts und zudem Lehrbeauftragter der Hochschule Fresenius sowie zugleich Schiedsgutachter der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main im Arbeits- und Entsendungsrecht.

13:15 - 14:00 UHR
Mittagspause
14:00 - 15:15 UHR
10 Sonderfälle bei Kündigungen: Was Sie wissen müssen
Kündigungen besonderer Arbeitsverhältnisse stellen oft eine rechtliche Herausforderung dar. In diesem Vortrag beleuchtet unser Referent 10 praktische Beispiele und deren Kündigungsvoraussetzungen für den Arbeitgeber:

  • Die Wartezeit-Kündigung
  • Die Probezeit-Kündigung
  • Das faktische Arbeitsverhältnis
  • Das Ausbildungsverhältnis
  • Das Prozess-Arbeitsverhältnis
  • Der Minijob
  • Die Kündigung von Crowdworkern
  • Die Verdachtskündigung
  • Die Elternzeit-Kündigung
  • Die Kündigung eines Whistleblowers

Daniel Obst

Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg

ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.

15:15 - 15:30 UHR
Kaffee- und Teepause
15:30 - 16:45 UHR
Arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses -
In Deutschland gilt bei arbeitgeberseits ausgesprochenen Kündigungen ein ausgesprochen hohes Schutzniveau für den Arbeitnehmer. Wenn das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet, sind die Hürden, die der Arbeitgeber überwinden muss, hoch, um die soziale Rechtfertigung der Kündigung im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens begründen zu können.

Oftmals kommt es jedoch gar nicht dazu, dass sich ein Gericht tatsächlich mit der materiell-rechtlichen Begründung einer Kündigung befassen muss. Auf diese kommt es nämlich gar nicht mehr an, wenn der Arbeitgeber bereits in formeller Hinsicht in Vorbereitung oder bei Ausspruch der Kündigung Fehler begeht, die ihm nachher schlicht auf die Füße fallen.

Diese sind oftmals einfach zu identifizieren und machen es Arbeitnehmern bzw. deren Prozessbevollmächtigen vergleichsweise leicht, die Unwirksamkeit einer Kündigung geltend zu machen, um entweder weiterbeschäftig zu werden oder um sich eine günstige Position zu verschaffen, eine Abfindung zu verhandeln.

In dem Vortrag werden die von dem Referenten in seiner langjährigen Beratungspraxis identifizierten „arbeitgeberseitigen Stockfehler“ bei der Kündigung erläutert und aufgezeigt, um arbeitsrechtliche Fallstricke bei deren Vorbereitung und Ausspruch zu vermeiden – zur Sicherstellung einer arbeitsrechtlichen Compliance und insbesondere auch um wirtschaftliche Risiken, die derartige Fehler nach sich ziehen können, auszuschließen.

Insbesondere geht es um die fehleranfälligen Themen der „rechtssicheren“ Zustellung einer Kündigung, der Wahrung der Schriftform, der Zurückweisung einer Kündigung, der richtigen Formulierung der Kündigungserklärung und weitere Fallstricke auf dem Weg oder im Nachgang zu einer arbeitgeberseits ausgesprochenen Kündigung.

Dr. Nina Hartmann

berät nationale und internationale Unternehmen in allen Angelegenheiten des Individual- und Kollektivarbeitsrechts. Ihr Fokus liegt dabei auf der Begleitung von Unternehmensrestrukturierungen, Unternehmenstransaktionen und anderen Transformationsprozessen (z.B. Einführung agiler Arbeitsstrukturen).Zusätzlich berät Nina Hartmann Unternehmen beispielsweise bei der Gestaltung von Arbeitsbedingungen (Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge), der Auflösung von Arbeitsverhältnissen oder der Vorbereitung und Begleitung von Verhandlungen mit Gewerkschaften und Betriebsräten. Zudem vertritt sie Unternehmen vor Zivil-, Arbeits-, aber auch Sozialgerichten und Behörden. Nina Hartmann betreut nationale und internationale Konzerne gleichermaßen wie mittelständische Unternehmen und Finanzinvestoren.2006 kam Nina Hartmann zu CMS, seit 2014 ist sie Partnerin. Nina Hartmann referiert und veröffentlicht regelmäßig zu ausgewählten arbeitsrechtlichen Themen. Neben ihrer anwaltlichen Tätigkeit ist sie seit 2020 als Personalleiterin des Standorts München tätig und hat auch in dieser Rolle zahlreiche arbeitsrechtliche Berührungspunkte.

Ansprechpartner

Lena
Markus

Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty

Weitere Informationen

Teilnahmegebühr

399,00 € zzgl. MwSt. (474,81 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung 
299,00 € zzgl. MwSt. (355,81 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream

Anmeldung

Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldeschluss

25.09.2025

Teilnahmebedingung

Umbuchungen von einer von Amadeus Fire angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 26.09.2025 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.

Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.

Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

30. September 2025 - 8:00 UHR

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11. Arbeitsrechtstag Stuttgart

  • Mövenpick Hotel Stuttgart Airport & Messe
  • Flughafenstraße 50
  • 70629 Stuttgart
4,5( 8.546 Bewertungen )
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  • Karriere & Gehalt4,2
  • Unternehmenskultur4,3
  • Arbeitsumgebung4,3
  • Vielfalt4,4
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