14. Arbeitsrechtstag Düsseldorf
Registrierung und Frühstück
Alkohol und Drogen im Arbeitsverhältnis
- Wann liegt ein Pflichtverstoß vor?
- Was gilt im Hinblick auf das Freizeitverhalten?
- Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber wirksam kündigen?
- Ist es rechtlich zulässig, ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot im Betrieb auszusprechen?
- Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
- Welche (neuen) Probleme und Fragestellungen entstehen durch die Legalisierung von Cannabis?
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Kaffee- und Teepause
Vortrag 2
Klaus Kuka
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
Kaffee- und Teepause
10 Sonderfälle bei Kündigungen: Was Sie wissen müssen
- Die Wartezeit-Kündigung
- Die Probezeit-Kündigung
- Das faktische Arbeitsverhältnis
- Das Ausbildungsverhältnis
- Das Prozess-Arbeitsverhältnis
- Der Minijob
- Die Kündigung von Crowdworkern
- Die Verdachtskündigung
- Die Elternzeit-Kündigung
- Die Kündigung eines Whistleblowers
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Mittagspause
Vergütung im Arbeitsverhältnis - Gestaltungsmöglichkeiten und -grenzen
Prof. Dr. Barbara Reinhard
ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und gehört als Partnerin von KLIEMT. Arbeitsrecht zu den renommiertesten Experten im Arbeitsrecht. Zurzeit vertritt die Fachanwältin in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Zuvor war sie als Arbeitsrichterin an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht des DAV, Mitautorin des Erfurter Kommentars und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
Kaffee- und Teepause
Update zum Betriebsverfassungsrecht - aktuelle Themen und neue Rechtsprechung
Frau Dr. Liebscher wird zu Rechten und Pflichten des Betriebsrats und zu aktuellen Mitbestimmungsthematiken anhand ihrer richterlichen Expertise und Erfahrung als Einigungsstellenvorsitzende unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vortragen.
Dr. Brigitta Liebscher
ist seit 1996 Richterin am Arbeitsgericht Köln. Vor Aufnahme ihrer Richtertätigkeit war sie als Rechtsanwältin in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig. Sie ist Mitautorin verschiedener Kommentare zum Arbeitsgerichtsgesetz und zum Kündigungsschutzrecht. Seit vielen Jahren ist sie als Dozentin in der Aus- und Fortbildung für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Betriebsräte und Personalleiter sowie als Einigungsstellenvorsitzende tätig.
Ansprechpartner
Lena
Markus
- events@amadeus-fire.de
- 069 96876-670
- Mo.-Fr. 8:30 - 18:00
Weitere Informationen
Teilnahmegebühr
- 399,00 € zzgl. MwSt. (474,81 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung
- 299,00 € zzgl. MwSt. (355,81 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream
Anmeldung
Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldeschluss
29.05.2025
Teilnahmebedingung
Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 30.05.2025 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.