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Events - Amadeus Fire

17. Arbeitsrechtstag Frankfurt

08:00 - 08:50 UHR
Registrierung und Frühstück
09:00 - 10:15 UHR
Lohn ohne Arbeit - wann muss der Arbeitgeber zahlen? - Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis -
„Ohne Arbeit kein Lohn“; von diesem Grundsatz des Vergütungsrechts gibt es viele Ausnahmen. Die Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung des BAGs und der Instanzgerichte ist für die betriebliche Personalpraxis unverzichtbar. Der Referent beleuchtet die höchstrichterliche Rechtsprechung zu allen Fragen von Ansprüchen auf „Lohn ohne Arbeit“, insbesondere des Annahmeverzugs, der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und des Mutterschutzlohns. Erörtert werden vornehmlich die Möglichkeiten für Arbeitgeber, sich gegen eine unberechtigte Inanspruchnahme zur Wehr zu setzen.

Wilhelm Mestwerdt

Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen

begann 1991 seine Karriere als Arbeitsrichter in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Er war Direktor des Arbeitsgerichts Nienburg und Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Im Jahr 2009 wurde er als Richter an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt berufen, seit Mitte Mai 2014 ist er Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Im Januar 2023 wurde er vom Niedersächsischen Landtag zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Niedersachsens gewählt.

10:15 - 10:30 UHR
Kaffee- und Teepause
10:30 - 11:45 UHR
Vortrag 2
Informationen folgen in Kürze

Klaus Kuka

Fachanwalt für Arbeitsrecht - Kuka Rechtsanwälte

ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.

11:45 - 12:00 UHR
Kaffee- und Teepause
12:00 - 13:15 UHR
10 Sonderfälle bei Kündigungen: Was Sie wissen müssen
Kündigungen besonderer Arbeitsverhältnisse stellen oft eine rechtliche Herausforderung dar. In diesem Vortrag beleuchtet unser Referent 10 praktische Beispiele und deren Kündigungsvoraussetzungen für den Arbeitgeber:

  • Die Wartezeit-Kündigung
  • Die Probezeit-Kündigung
  • Das faktische Arbeitsverhältnis
  • Das Ausbildungsverhältnis
  • Das Prozess-Arbeitsverhältnis
  • Der Minijob
  • Die Kündigung von Crowdworkern
  • Die Verdachtskündigung
  • Die Elternzeit-Kündigung
  • Die Kündigung eines Whistleblowers

Daniel Obst

Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg

ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.

13:15 - 14:00 UHR
Mittagspause
14:00 - 15:15 UHR
Update zum Betriebsverfassungsrecht - aktuelle Themen und neue Rechtsprechung
Die Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat ist in der Praxis nicht zuletzt mit Blick auf die bevorstehenden Neuwahlen im kommenden Jahr von großer Bedeutung. Voraussetzung für eine erfolgreiches Zusammenwirken und die Vermeidung unnötiger gerichtlicher Streitigkeiten ist die Kenntnis der einschlägigen Rechtsprechung und der aktuellen Gesetzeslage.

Frau Dr. Liebscher wird zu Rechten und Pflichten des Betriebsrats und zu aktuellen Mitbestimmungsthematiken anhand ihrer richterlichen Expertise und Erfahrung als Einigungsstellenvorsitzende unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts vortragen.

Dr. Brigitta Liebscher

ist seit 1996 Richterin am Arbeitsgericht Köln. Vor Aufnahme ihrer Richtertätigkeit war sie als Rechtsanwältin in einer arbeitsrechtlich ausgerichteten Kanzlei tätig. Sie ist Mitautorin verschiedener Kommentare zum Arbeitsgerichtsgesetz und zum Kündigungsschutzrecht. Seit vielen Jahren ist sie als Dozentin in der Aus- und Fortbildung für Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht, Betriebsräte und Personalleiter sowie als Einigungsstellenvorsitzende tätig.

15:15 - 15:30 UHR
Kaffee- und Teepause
15:30 - 16:45 UHR
Alkohol und Drogen im Arbeitsverhältnis
Der Konsum von Rauschmitteln kann die Arbeitsleistung und das Verhalten eines Arbeitnehmers beeinträchtigen. In diesem Zusammenhang stellen sich vielfältige Probleme:
  • Wann liegt ein Pflichtverstoß vor?
  • Was gilt im Hinblick auf das Freizeitverhalten?
  • Unter welchen Voraussetzungen kann der Arbeitgeber wirksam kündigen?
  • Ist es rechtlich zulässig, ein absolutes Alkohol- und Drogenverbot im Betrieb auszusprechen?
  • Besteht ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates?
  • Welche (neuen) Probleme und Fragestellungen entstehen durch die Legalisierung von Cannabis?
Aurel Waldenfels, Richter am Arbeitsgericht Augsburg, wird diese Problematik beleuchten. Dabei geht er zum einen auf Fälle aus seiner eigenen Gerichtspraxis ein und wird dies zum anderen mit der instanz- und höchstrichterlichen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts beleuchten. Zudem wird er noch offene Probleme rund um Fragen zur Cannabislegalisierung erörtern.

Aurel Waldenfels

Richter am Arbeitsgericht Augsburg

ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.

Ansprechpartner

Lena
Markus

Teamleiterin Customer Engagement & Loyalty

Weitere Informationen

Teilnahmegebühr

399,00 € zzgl. MwSt. (474,81 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung 
299,00 € zzgl. MwSt. (355,81 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream

Anmeldung

Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.

Anmeldeschluss

13.03.2025

Teilnahmebedingung

Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 14.03.2025 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.

Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.

Rechtlicher Hinweis

Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.

Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.

Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.

18. März 2025 - 8:00 UHR

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17. Arbeitsrechtstag Frankfurt

  • Frankfurt Marriott Hotel
  • Hamburger Allee 2
  • 60486 Frankfurt am Main
4,5( 8.394 Bewertungen )
92%Weiterempfehlungen
  • Karriere & Gehalt4,2
  • Unternehmenskultur4,3
  • Arbeitsumgebung4,3
  • Vielfalt4,4
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