13. Arbeitsrechtstag Hannover
Registrierung und Frühstück
Lohn ohne Arbeit - wann muss der Arbeitgeber zahlen? - Aktuelle Rechtsprechung für die betriebliche Praxis -
Wilhelm Mestwerdt
begann 1991 seine Karriere als Arbeitsrichter in der niedersächsischen Arbeitsgerichtsbarkeit. Er war Direktor des Arbeitsgerichts Nienburg und Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Niedersachsen. Im Jahr 2009 wurde er als Richter an das Bundesarbeitsgericht in Erfurt berufen, seit Mitte Mai 2014 ist er Präsident des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen. Im Januar 2023 wurde er vom Niedersächsischen Landtag zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Niedersachsens gewählt.
Kaffee- und Teepause
Umgang mit DS-GVO Hoppern in der Unternehmenspraxis
- Wie kann man als Arbeitgeber hierauf reagieren?
- Wie gehen die Arbeitsgerichte damit um?
Dr. Anton Barrein
ist Rechtsanwalt im Bereich Arbeitsrecht bei der Kanzlei activelaw aus Hannover. Er berät in allen Bereichen des Individual- und Kollektivarbeitsrechts, wobei der Schwerpunkt auf der HR-Beratung für mittelständische Unternehmen liegt. Hierbei liegt der Fokus seiner Tätigkeit auf der Beratung von Unternehmen, insbesondere auf allen Rechtsfragen des Themenkomplexes „New Work“. Weiterer Schwerpunkt der Tätigkeit bildet die Prozessvertretung von Arbeitgebern vor den Arbeitsgerichten sowie der strategischen Beratung im Trennungsmanagement und Fremdpersonaleinsatz. Aktuelle Themen aus der arbeitsrechtlichen Praxis beleuchtet Anton Barrein in den arbeitsrechtlichen Fachzeitschriften.
Kaffee- und Teepause
10 Sonderfälle bei Kündigungen: Was Sie wissen müssen
- Die Wartezeit-Kündigung
- Die Probezeit-Kündigung
- Das faktische Arbeitsverhältnis
- Das Ausbildungsverhältnis
- Das Prozess-Arbeitsverhältnis
- Der Minijob
- Die Kündigung von Crowdworkern
- Die Verdachtskündigung
- Die Elternzeit-Kündigung
- Die Kündigung eines Whistleblowers
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Mittagspause
Vortrag 4
Kaffee- und Teepause
Außerdienstliches Verhalten - ein Kündigungsgrund?
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Ansprechpartner
Lena
Markus
- events@amadeus-fire.de
- 069 96876-670
- Mo.-Fr. 8:30 - 18:00
Weitere Informationen
Teilnahmegebühr
- 399,00 € zzgl. MwSt. (474,81 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung
- 299,00 € zzgl. MwSt. (355,81 € inkl. MwSt)
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Anmeldung
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Anmeldeschluss
03.03.2025
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Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 04.03.2025 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
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