13. Arbeitsrechtstag München
Registrierung und Frühstück
Umgang mit schwierigen Mitarbeitern: Performance-Management und Trennungsgespräche vorbereiten und rechtssicher durchführen
Dr. Christian Bitsch
ist Rechtsanwalt und Partner in der auf Arbeitsrecht spezialisierten Kanzlei BLUEDEX PartG mbB.Er berät und vertritt Großkonzerne, Mittelstand und öffentliche Hand in allen arbeitsrechtlichen Fragestellungen. Er ist insbesondere spezialisiert auf betriebsverfassungs- und mitbestimmungsrechtliche Fragestellungen, das Dienstvertragsrecht von Organmitgliedern und das Konzernarbeitsrecht. Darüber hinaus verfügt er über eine umfassende Expertise in Restrukturierungs- und Post-Transaktionsprojekten.
Kaffee- und Teepause
Außerdienstliches Verhalten - ein Kündigungsgrund?
Aurel Waldenfels
ist Arbeitsrichter am Arbeitsgericht Augsburg (ständiger Vertreter des Direktors). Nach seinen beiden juristischen Examina trat er in den Staatsdienst ein und war unter anderem anderthalb Jahre stellvertretender Pressesprecher im Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen. Seine Richterlaufbahn begann er im Jahr 2002 am Arbeitsgericht Nürnberg und wechselte im Jahr 2005 an das Arbeitsgericht München. In den Jahren 2011 bis 2012 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Bundesarbeitsgericht in Erfurt tätig und dabei jeweils ein Jahr dem 2. und 10. Senat zugeordnet. Seit 2013 war er wieder am Arbeitsgericht München tätig und wurde von April bis Juli 2016 an das Landesarbeitsgericht München abgeordnet. Seit Anfang Mai 2017 ist er nun ständiger Vertreter des Direktors des Arbeitsgerichts Augsburg.
Kaffee- und Teepause
Abmahnung - Gründe, Fristen und Beispiele aus dem Arbeitsalltag
Daniel Obst
ist Richter am Arbeitsgericht Mannheim-Heidelberg und war zuvor im Justizministerium Baden-Württemberg als Beauftragter für den Bund tätig.Des Weiteren arbeitet er als Richter am Kirchengericht für kollektives Arbeitsrecht in Stuttgart. Daniel Obst ist Mitglied im Bund Deutscher Arbeitsrichter, dem Deutschen Arbeitsgerichtsverband und im Vorstand der Kanadisch-Deutschen Juristenvereinigung. Er ist außerdem Lehrbeauftragter für arbeitsrechtliche Fragen an der Universität Heidelberg sowie an der dualen Hochschule Baden-Württemberg.
Mittagspause
Digitalisierung im Unternehmen
- Rechtliche Aspekte bei der Einführung und Verwendung von Collaboration Plattformen (Workday, G-Suite, MS 365 etc.)
- Herausforderung arbeitsrechtlicher Datenschutz
- Rechte von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Mitbestimmungsrechte von Betriebsräten
- Best Practice: Digitalisierungsprojekte
Prof. Dr. Barbara Reinhard
ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und gehört als Partnerin von KLIEMT. Arbeitsrecht zu den renommiertesten Experten im Arbeitsrecht. Zurzeit vertritt die Fachanwältin in- und ausländische Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts mit einem Schwerpunkt im kollektiven Recht. Zuvor war sie als Arbeitsrichterin an verschiedenen Arbeitsgerichten sowie als wissenschaftliche Mitarbeiterin am Bundesarbeitsgericht und Bundesministerium für Arbeit und Soziales tätig. Sie ist Mitglied im Geschäftsführenden Ausschuss der AG Arbeitsrecht des DAV, Mitautorin des Erfurter Kommentars und hält regelmäßig Vorträge zu arbeitsrechtlichen Themen.
Kaffee- und Teepause
Aktuelles Arbeitsrecht 2024
- Kündigungsrelevanz von außerdienstlichem Verhalten
- Verwertungsverbote in Betriebsvereinbarung zum Datenschutz
- Neues zur Entgeltfortzahlung-Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen/Erschütterungen des Beweiswertes von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
- Neues zum Annahmeverzug/Anrechnung anderweitigen Verdienstes bzw. böswilligen Unterlassen anderweitigen Erwerbs
- Verjährung von Urlaubsabgeltungsansprüchen
- Teilkündbarkeit von Homeoffice Vereinbarungen
- Sozialauswahl und Rentennähe bei der betriebsbedingten Kündigung
Klaus Kuka
ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mediator. Er ist in seiner betrieblichen Praxis ausschließlich auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig. Klaus Kuka gehört zu den bekanntesten Referenten und führenden Arbeitsrechtlern in Deutschland. Er vertritt Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowohl in außergerichtlichen wie in gerichtlichen Angelegenheiten. Außerdem begleitet er die Betriebsparteien im Rahmen von Umstrukturierungsprozessen. Seit vielen Jahren ist er als Vortragsreferent erfolgreich tätig.
Ansprechpartner
Lena
Markus
- events@amadeus-fire.de
- 069 96876-670
- Mo.-Fr. 8:30 - 18:00
Weitere Informationen
Teilnahmegebühr
- 379,00 € zzgl. MwSt. (451,01 € inkl. MwSt)
inkl. Verpflegung
- 279,00 € zzgl. MwSt. (332,01 € inkl. MwSt)
Zugang zum Live-Stream
Anmeldung
Für eine Teilnahme melden Sie sich bitte über unser Online-Formular an. Bitte beachten Sie, dass die Teilnehmerzahl begrenzt ist.
Anmeldeschluss
13.09.2024
Teilnahmebedingung
Umbuchungen von einer von Amadeus FiRe angebotenen Veranstaltung auf eine andere sind grundsätzlich bis 7 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn möglich. Bitte beachten Sie, dass wir innerhalb eines Kalenderjahres nur zwei Umbuchungen pro Teilnehmer berücksichtigen können. Darüber hinausgehende Umbuchungsanfragen können leider nicht berücksichtigt werden.Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis einschließlich 14.09.2024 kostenfrei möglich. Danach bzw. bei Nichterscheinen fällt die gesamte Tagungsgebühr an. Selbstverständlich akzeptieren wir ohne Zusatzkosten einen Ersatzteilnehmer.
Bei zu geringer Teilnehmerzahl behalten wir uns vor, das Seminar bis fünf Werktage vorher abzusagen. Etwaig vom Teilnehmer bereits gezahlte Veranstaltungsgebühren werden dem Teilnehmer dann zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche für den Teilnehmer bestehen nicht.
Rechtlicher Hinweis
Bitte beachten Sie, dass diese Einladung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch Ihren Dienstherrn/Arbeitgeber ausgesprochen wird. Sollten die in Ihrem Hause geltenden Regularien eine Genehmigung erfordern, bitten wir Sie diese rechtzeitig einzuholen.
Sie erhalten zu allen Themen umfassendes Informationsmaterial und eine Teilnahmebescheinigung nach §15 FAO über 6 Zeitstunden.
Während unserer Veranstaltungen machen wir regelmäßig Fotos, die wir teilweise auf unserer Homepage, in Newslettern, in Unternehmensbroschüren, Presseerzeugnissen o.Ä. veröffentlichen. Sollten Sie nicht wünschen, dass von Ihrer Person Fotos aufgenommen werden, geben Sie bitte dem Fotografen/der Fotografin einen entsprechenden Hinweis. Solange uns kein gegenteiliger Hinweis Ihrerseits vorliegt, gehen wir davon aus, dass Sie sich für die Dauer der Veranstaltung mit der Herstellung von Fotos oder Filmaufzeichnungen Ihrer Person einverstanden erklären. Das Einverständnis erstreckt sich dann auch auf die Abbildung und Vervielfältigung in der Presse, im Fernsehen, in Printmedien und im Internet für die Zwecke von Information und Werbung.